Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein ist ein vorläufiger und zeitlich begrenzter Fischereischein für Kinder und Jugendliche. Beantragt wird dieser entweder bei der Gemeinde, beim Landkreis oder im Angelverein.

In den meisten Fällen muss ein Fischereischeininhaber anwesend sein, damit die Minderjährigen den Umgang mit Angelwerkzeug sowie den Umgang mit Fischen unter Aufsicht erlernen können.

Angeln mit Kind
©Halfpoint – stocka.dobe.com – 258927106

Vergleich zum regulären Fischereischein

Im Vergleich zum normalen Fischereischein müssen die Jugendlichen keine Prüfung ablegen. Die einzige Ausnahme hier ist das Bundesland Sachsen-Anhalt. Ein zusätzlicher Gewässerschein ist darüber hinaus Pflicht.

Ansonsten ähneln sich beide Fischereischeine. So muss beispielsweise der reguläre Fischereischein ebenfalls beim Landkreis oder der Gemeinde beantragt haben. Hinzu kommen die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer bezüglich Gültigkeit, Gebühren und Mindestalter.

Regelungen zum Jugendfischerschein der jeweiligen Bundesländer

Baden-Württemberg

  • Alter: Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren
  • Prüfung: nein
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja, volljährig
  • Gebühren: zwischen 10 Euro und 19 Euro, abhängig von der Gültigkeitsdauer
  • Fischereiabgabe: nein
  • regulärer Fischereischein: ab 16 Jahren

Bayern

  • Alter: zwischen 10 und 18 Jahren
  • Prüfung: nein
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja, volljährig
  • Gebühren: 5 Euro (Ausstellung)
  • Fischereiabgabe: ja, einmalig, abhängig vom Alter, maximal 10 Euro
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren
  • weitere Dokumente: Erlaubnisschein, Kosten abhängig vom Gewässer

Berlin

  • Alter: zwischen 12 und 18 Jahren
  • Prüfung: nein
  • Gültigkeit: ein Jahr
  • Gebühren: 10 Euro (Ausstellung)
  • Fischereiabgabe: ja, jährlich, 4 Euro
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren
  • weitere Auflagen: Angelkarte, Angelvereinsmitgliedschaft, Sachkundeeinweisung, nur Verwendung einer Friedfischangel

Hessen

  • Alter: zwischen 10 und 16 Jahren
  • Prüfung: nein
  • Gültigkeit: entweder ein Jahr oder fünf Jahre
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja, volljährig
  • Gebühren: Verwaltungsgebühr von 4 Euro (ein Jahr) oder 6 Euro (fünf Jahre)
  • Fischereiabgabe: 3,50 Euro (ein Jahr) oder 17 Euro (fünf Jahre)
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren

Nordrhein-Westfalen

  • Alter: zwischen 10 und 16 Jahren
  • Prüfung: nein
  • Gültigkeit: ein Jahr, Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja
  • Gebühren: 8 Euro (Erstausstellung)
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren
  • weitere Auflagen: Erlaubnisschein für jedes Gewässer

Rheinland-Pfalz

  • Alter: zwischen 7 und 16 Jahren
  • Prüfung: nein
  • Gültigkeit: ein Jahr, Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja, nicht zwingend volljährig
  • Gebühren: 5,60 Euro (Erstausstellung)
  • regulärer Fischereischein: ab 16 Jahren Pflicht

Saarland

  • Alter: zwischen 0 und 16 Jahren
  • Gültigkeit: ein Jahr
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja, volljährig
  • Gebühren: 2,60 Euro (Ausstellung)
  • Fischereiabgabe: 2,50 Euro
  • regulärer Fischereischein: ab 13 Jahren

Sachsen

Alter: zwischen 9 und 16 Jahren

  • Prüfung: nein
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja, volljährig, Ausnahme: einjährige Mitgliedschaft im Angelverein
  • Gebühren: 7 Euro (Ausstellung)
  • Fischereiabgabe: unbekannt
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren möglich, ab 16 Jahren Pflicht
  • weitere Auflagen: Erlaubnisschein pro Gewässer

Thüringen

  • Alter: zwischen 8 und 14 Jahren
  • Prüfung: nein
  • Gültigkeit: ab Ausstellungsdatum bis 14 Jahre
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: ja, volljährig
  • Gebühren: 3 Euro (Ausstellung)
  • Fischereiabgabe: 7 Euro
  • regulärer Fischereischein: ab 10 Jahre möglich, ab 14 Jahre Pflicht

Sachsen-Anhalt

  • Alter: zwischen 8 und 18 Jahren
  • Prüfung: ja
  • Gültigkeit: ein Jahr
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: nein
  • Gebühren: 2,60 Euro (Ausstellung), 28 Euro (Prüfung)
  • Fischereiabgabe: 1 Euro, jährlich

Brandenburg

  • Es gibt keinen Jugendfischereischein -> Angeln von Friedfischen regulär erlaubt
  • Alter: ab 8 Jahren
  • Begleitung eines Angelscheininhabers: nein
  • Gebühren: Kosten für Angelkarte
  • Fischereiabgabe: jährlich 2,50 Euro
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren
  • weitere Auflagen: Angelkarte

Bremen

  • es gibt es keinen Jugendfischereischein
  • Angeln in Begleitung eines Angelscheininhabern, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren

Hamburg

  • es gibt keinen Jugendfischereischein
  • Angeln in Begleitung eines volljährigen Angelscheininhabers
  • Benutzen einer Handangel
  • regulärer Fischereischein: ab 12 Jahren

Mecklenburg-Vorpommern

  • Es gibt keinen Jugendfischereischein
  • Angeln bis 14 Jahre in Begleitung eines Fischereischeininhabers, welcher Gewässerkarte benötigt
  • regulärer Fischereischein: ab 10 Jahre möglich, ab 14 Jahre Pflicht

Niedersachsen

  • Es gibt keinen Jugendfischereischein
  • Angeln bis 14 Jahre unter Aufsicht
  • bei Kontrollen ist ein Altersnachweis Pflicht
  • regulärer Fischereischein: ab 14 Jahren

Schleswig-Holstein

  • Es gibt keinen Jugendfischereischein
  • Kinder bis 12 Jahre dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person mit angeln
  • regulärer Fischereischein: ab 12 Jahren

Fazit

Der Jugendfischereischein ist eine gute Zwischenlösung für zukünftige Angler. Mithilfe des eingeschränkten Angelscheins können Kinder und Jugendliche feststellen, ob der Angelsport ein sinnvolles und zukünftiges Hobby oder sogar Sport werden könnte. In Zeiten der Digitalisierung ist es zudem eine gute Abwechslung in der Natur.

Allerdings muss man sich hier vorher genauestens belesen, welche gesetzlichen Regelungen es gibt, da diese von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.

88187651ba004390bb5f39ebd481468f

Du willst mehr Aquaristik zum fairen Preis?

Dann hol dir unseren 22 teiligen Ratgeber mit 2.650+ Seiten jetzt mit 335,75€ Rabatt!

2 Kommentare

  1. ich (46) bin im besitz eines Fischereischeines. ich habe jetzt meiner Tochter (12) einen Jugendfischereischein (Thüringen) geholt. das ich immer dabei sein muss weiß ich nun meine Frage: wie viele Angeln darf mein Kind benutzen? nur Fried oder auch Raubfisch ? muss ich zwei gewässerkarten kaufen ? vielen Dank im voraus….

  2. Jeder Fischeischeininhaber brauch die Gewässerkarte, also auch der Jugendfischereischeininhaber. Wenn die Begleitperson und der Jugendfischereischeininhaber angeln wollen, werden demnach zwei Gewässerkarten benötigt.

🐠 Fragen, Anregungen und Berichte zum Jugendfischereischein » Hilf anderen und teile deine Erfahrungen:

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*