Angelschein / Fischereischein Sachsen

In Sachsen ist seit dem 1. Mai 1993 ein personengebundener Fischereischein notwendig, um fischen zu dürfen und um einen Angelerlaubnisschein zu erwerben.

Angelschein / Fischereischein Sachsen
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Im Freistaat Sachsen ist ein Vorbereitungskurs im Ausmaß von mindestens 30 Stunden laut Fischereigesetz vorgeschrieben, um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden. Nur wer diese 30 Pflichtstunden absolviert, darf eine Prüfung ablegen und den Angelschein beantragen.

Prüfungsinhalte und Ablauf der Fischerprüfung in Sachsen

Fischereischein / Angelschein
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Die sächsische Fischerprüfung erfolgt theoretisch. Zur Auswahl stehen Multiple-Choice-Fragen. Die Eingabe der Antworten erfolgt meist elektronisch. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die Prüfung mündlich oder schriftlich abzulegen.

Zur Prüfung kommen fünf Themengebiete:

  • allgemeine Fischkunde
  • besondere Fischkunde
  • Gesetzeskunde
  • Gewässerkunde und
  • Gerätekunde.

Von den 900 möglichen Fragen müssen 60 Fragen beantwortet werden. Hierbei kommen je Themengebiet 12 Fragen.

Damit die Prüfung als bestanden gilt, müssen 45 der 60 Fragen richtig beantwortet sein. Zudem müssen je Themengebiet mindestens acht Fragen korrekt beantwortet werden.

Für die Beantwortung der 60 Fragen stehen 90 Minuten zur Verfügung. Wer diese Prüfung nicht besteht, kann sie beliebig oft wiederholen.

Der vorbereitende Lehrgang muss dann wiederholt werden, wenn seit der Wiederholungsprüfung der nicht bestandenen Prüfung mehr als ein Jahr vergangen ist.

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Voraussetzungen zum Angelschein in Sachsen

An der Fischerprüfung können Personen ab 14 Jahren teilnehmen, jedoch liegt das Mindestalter zum Angeln bei 16 Jahren.

Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist ein Wohnsitz in Sachsen. Es dürfen keinerlei Verstöße gegen das Tierschutz- und Naturschutzgesetz vorliegen.

Jugendliche, die Inhaber eines Jugendfischereischeins sind, müssen mindestens zwei Jahre lang einem Angelverein angehören, um ohne vorbereitenden Lehrgang zur Fischereiprüfung zugelassen zu werden.

Die Fischerprüfung darf dann in einem anderen Bundesland abgelegt werden, wenn der vorbereitende Kurs mindestens 30 Stunden umfasst.

Sonderregelungen

Ausländische Touristen können einen Gastfischerschein erwerben, wenn diese einen sachkundigen Umgang in Bezug auf tierschutzgerechtes Töten nachweisen können.

Gastfischereischeine sind ausschließlich in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Grundsätzlich sind Gastfischereischeine einen Monat lang gültig, jedoch können begründete Einzelfälle die Gültigkeit bis zu einem halben Jahr ausdehnen.

Wann und wo ist es möglich, die sächsische Fischerprüfung abzulegen?

Die Unteren Fischereibehörden rufen die Fischerprüfung jährlich aus.

Für die Zulassung zur Prüfung muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dieser sollte folgende Informationen enthalten:

  • Familien- und Vorname des Antragstellers
  • Geburtsdatum
  • Anschrift des Hauptwohnsitzes
  • Nachweis der Teilnahme am vorbereitenden Lehrgang bzw. bei Besitzern eines gendfischereischeins einen Nachweis der Mitgliedschaft
  • bei Minderjährigen den Familien- und Vornamen des gesetzlichen Vertreters samt An- und Unterschrift
  • Unterschrift des Antragstellers
  • Passbild.

Von der Fischerprüfung zum Angelschein

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Fischerprüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt. Dieses Prüfungszeugnis ist lebenslang gültig. Sollte dieses Zeugnis verloren gehen, kann ein Ersatzzeugnis ausgestellt werden.

Die Ausstellung des Fischereischeins wird im Rathaus beantragt und es ist eine Gebühr zu bezahlen. Die Verwaltung fordert für den Fischereischein ein Passfoto und einen Personalausweis.

Der Erwerb des Fischereischeins für Sachsen ist die bedeutendste Voraussetzung. Für legales Angeln ist zudem eine Angelkarte bzw. ein Erlaubnisschein erforderlich.

Angelkarten und Erlaubnisscheine sind beim Pächter, Eigentümer eines Gewässers, bei Angelvereinen, der Stadtverwaltung oder in Angelshops erhältlich.

Wie hoch sind die Strafen für Fischer bei einem Gesetzesverstoß?

Beim Schwarz-Angeln oder einem Verstoß gegen die Gesetze droht ein Bußgeld in Höhe von maximal 5000 Euro.

Ein Bußgeld bis 5000 Euro wird verhängt, wenn Fischer keinen Fischereischein vorweisen können und wenn mitgeführte Fanggeräte und gefangene Fische nicht zur Kontrolle ausgehändigt werden.

Wer Fische im Schonbezirk fängt, muss mit einer Strafe bis zu 25.000 Euro rechnen.

Ist der sächsische Fischereischein in ganz Deutschland gültig?

Der in Sachsen erworbene Fischereischein wird in allen anderen deutschen Bundesländern anerkannt. Wer in ein anderes deutsches Bundesland übersiedelt, kann seinen Fischereischein umschreiben lassen.

Wer nach Sachsen zieht, erhält nach Ablauf der Gültigkeit des alten Fischereischeins einen neuen Fischereischein ausgestellt.

Beachtenswertes für Kinder und Jugendliche, die in Sachsen ohne Angelschein fischen möchten:

Kinder, die neun Jahre oder jünger sind, dürfen einem volljährigen Inhaber eines Fischereischeins nur als Helfer dienen. Kinder dürfen die Angel auswerfen und Fische drillen, jedoch muss der erwachsene Begleiter zu jeder Zeit eingreifen können.

Kinder dürfen keinerlei tierschutzrelevante Tätigkeiten ausführen. Hierzu zählen das Befreien vom Köder, Betäuben und Töten.

Im Alter von 9 bis 16 können Kinder und Jugendliche einen Jugendfischereischein erwerben, auch wenn sie keine Prüfung absolviert haben. Sie benötigen einen Erlaubnisschein und dürfen einen erwachsenen Inhaber eines Fischereischeins begleiten.

Nach dem Erwerb eines Jugendfischereischeins dürfen Jugendliche alleine angeln, wenn eine einjährige Mitgliedschaft in einem Fischereiverein vorliegt.

Jugendliche können die Fischerprüfung ab einem Alter von 14 Jahren ablegen. Für die Ausstellung des offiziellen Fischereischeins muss ein Vorbereitungskurs absolviert werden, wenn der Jugendliche keine zweijährige Mitgliedschaft in einem Angelverein vorweisen kann.

Jugendliche können den Jugendfischereischein auf der Webseite der Landwirtschaft in Sachsen beantragen.

Kostenaufstellung des sächsischen Fischereischeins:

Der Onlinekurs in Kombination mit einem anerkannten Präsenzkurs kostet etwa 50 Euro. Die amtliche Prüfungsgebühr beträgt 30 Euro und die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins liegen bei 34 Euro.

In Sachsen kosten der Jugend-, Sonder- und Gastfischereischein jeweils 7 Euro.

Online-Vorbereitung

Freunde des Angelsports können sich entweder mit Fragenheften und Büchern oder per Onlinekurs auf die Prüfung vorbereiten.

Wer sich für die Variante der Online-Vorbereitung und des kombinierten Präsenzkurses entscheidet, kann die Inhalte orts- und zeitunabhängig lernen. Der Support unterstützt bei Fragen. Lernende können sich im Mitgliederbereich austauschen und haben jederzeit Zugriff auf den Lernfortschritt.

Fazit

Der Vorbereitungskurs ist eine Pflichtveranstaltung und nimmt mindestens 30 Stunden in Anspruch. Zur Wahl stehen Präsenzunterricht und eine Kombination aus Online-Veranstaltung und Präsenzphase.

Nach dem vorbereitenden Kurs erfolgt die Fischerprüfung, in welcher 60 Fragen aus fünf Themengebieten abgefragt werden. Wer die Fischerprüfung erfolgreich bestanden hat, kann den Angelschein bei einer der Ordnungsbehörden in Sachsen abholen.

Um legal angeln zu dürfen, ist ein Fischereierlaubnisschein erforderlich.

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Wichtige Weblinks zum Angelschein in Sachsen

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1 Kommentar

  1. Hallo, mein Enkel wohnt in Dresden ist 12 Jahre alt und hat seit 05.07.2021 den Jugendfischereischein, er ist seitdem auch Mitglied in meinem Anglerverein in Sachsen Anhalt , nun meine Frage :
    1. Darf mein Enkel in Sachsen angeln ?
    2. Darf er alleine angeln gehen ?
    3. Ist der Jugendfischereischein auch in Sachsen-Anhalt gültig?

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