Angelschein / Fischereischein in NRW

Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen sogenannten Fischereischein erwerben. Dieser Artikel beschreibt wie die Fischereiprüfung abläuft, welche Inhalte diese hat und welche Kosten auf Sie zukommen.

Fischereiprüfung
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Voraussetzungen und Anforderungen in NRW

Der Fischereischein wird in NRW von der jeweiligen Gemeinde ausgestellt. Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 13. Lebensjahres sowie die erfolgreiche Ablegung der Fischereiprüfung.

Kosten

Sowohl die Prüfung selbst als auch der Erwerb des Fischereischeins sind in Nordrhein-Westfalen mit Gebühren verbunden. Die Höhe dieser Gebühren kann in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eingesehen werden.

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten. Diese Fischereiabgabe setzt das Land entsprechend zur Förderung der Fischerei ein.

Zurzeit liegt die Gebühr für einen Jahresfischereischein in NRW bei 8 Euro. Für den fünf Jahre gültigen Fischereischein werden 24 Euro fällig. Das Ablegen der Fischereiprüfung kostet 50 Euro.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung gibt es zahlreiche online Angebote, aber auch Präsenzkurse, in welchen die Prüfungsinhalte bearbeitet und geübt werden. Für einen solchen Vorbereitungskurs fallen zirka 150 Euro Kosten an.

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Gültigkeit

Der Fischereischein kann für ein oder für fünf Jahre erworben werden. Dabei ist ein Fischereischein, der in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, auch in NRW gültig.

Der Inhaber muss dafür seinen ständigen Wohnsitz in NRW haben. Bei einem Umzug nach NRW wird der Fischereischein nach Ablauf der Gültigkeit umgeschrieben. Dazu reicht die erfolgreiche Ablegung der Fischereiprüfung in einem anderen Bundesland aus.

Auch Touristen können einen Fischereischein in NRW erhalten, wenn sie Kenntnisse des Fischfangs zum Beispiel durch einen Fischereischein ihres Heimatlandes vorweisen.

Jugendfischereischein und Sonderfischereischein

Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren gibt es einen Jugendfischereischein. Mit diesem darf nur in Begleitung eines Anglers mit gültigem Fischereischein gefischt werden.

Er ist für ein Kalenderjahr gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. In NRW kostet der Jugendfischereischein zurzeit 4 Euro pro Jahr.

Es gibt einen Sonderfischereischein für Personen, die keine Fischereiprüfung ablegen können. Gründe dafür können zum Beispiel eine Behinderung sein.

Mit dem Sonderfischereischein darf ebenfalls nur in Begleitung eines zertifizierten Anglers gefischt werden. Der Sonderfischereischein kann für ein Jahr (8 Euro) oder für fünf Jahre (24 Euro) ausgestellt werden.

Die Fischereiprüfung

Die Prüfung besteht in NRW aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theoretische Prüfung

Im theoretischen Teil werden Fragen zu folgenden Themen gestellt:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Natur- und Tierschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Es gibt einen 359 Fragen umfassenden Fragenkatalog, aus dem sechzig – jeweils zehn pro Prüfungsgebiet – für die theoretische Prüfung ausgewählt werden. Zur Beantwortung der Fragen hat der Prüfling unter Aufsicht eines Mitglieds des Prüfungsausschusses maximal sechzig Minuten Zeit.

Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens fünfundvierzig Fragen korrekt beantwortet werden, dabei mindestens sechs Fragen je Fachgebiet.

Praktische Prüfung

Im praktischen Teil der Prüfung muss eine vom Prüfungsausschuss ausgewählte Angelrute zusammengebaut werden und Zubehör wie Haken und Schnur hinzugefügt werden.

Außerdem muss eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fische nachgewiesen werden. Dazu werden Bildtafeln verwendet, durch welche der Prüfling die Art bestimmen muss. Es gibt insgesamt neunundvierzig Bildtafeln, aus welchen sechs für die Prüfung ausgewählt werden.

Von diesen sechs müssen vier Arten korrekt bestimmt werden. Bei der praktischen Prüfung ist der gesamte Prüfungsausschuss anwesend. Die Prüfung dauert in der Regel maximal fünfzehn Minuten.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder Kommune per Mail oder persönlich erfolgen.

Laut Fischereiprüfungsordnung sollte mindestens einmal im Jahr ein Termin für die Prüfung angesetzt werden, der spätestens zwei Monate vorher bekanntgegeben wird. Mit einer Ausnahmegenehmigung kann die Prüfung auch in einer anderen Stadt als dem eigenen Wohnsitz in NRW abgelegt werden.

Dies kostet fünfzehn Euro extra, kann jedoch hilfreich sein, wenn die nächste Prüfung in der Heimatstadt er in mehreren Monaten stattfindet.

Nach Ablegung der Prüfung

Nach erfolgreicher Ablegung der Fischereiprüfung muss das Prüfungszeugnis zusammen mit einem Passbild beim Bürgerbüro vorgelegt werden, um den Fischereischein zu erwerben. Mit diesem kann legal an Gewässern mit Angel Erlaubnis gefischt werden.

Die meisten Gewässer in NRW sind jedoch in Besitz von Vereinen, Verbänden oder Privatpersonen. Um dort zu angeln, wird zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein benötigt, der in den meisten Angelgeschäften oder beim Angelverein erworben werden kann.

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Fazit

Um in NRW angeln zu dürfen, wird neben dem Fischereischein für die meisten Gewässer eine Fischereierlaubniskarte benötigt. Diese stellt sicher, dass alle Fangobergrenzen, Schonzeiten und Mindestmaße eingehalten werden.

Die Prüfung zur Erlangung des Fischereischeins besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und dauert insgesamt etwas länger als eine Stunde.

Mit einem Fischereischein aus NRW kann mit gültiger Fischereierlaubniskarte auch in Gewässern anderer Bundesländer geangelt werden, entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfungsablegung.

Es gibt also einiges zu beachten, bevor das Angelvergnügen in NRW losgehen kann. Mit der richtigen Vorbereitung und der Beachtung der gültigen Regularien steht dem nächsten Angelausflug jedoch nicht viel im Wege.

Wichtige Weblinks zum Angelschein in Nordrhein Westfalen

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