Angelschein – Fischereischein Berlin

Mittlerweile ist das Angeln ein beliebtes Hobby. Diesem steht jedoch oft der Erwerb des Angel- oder Fischereischeins im Weg.

Einen einheitlichen Schein gibt es nicht, da sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Angelschein - Fischereischein Berlin
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Anforderungen des Bundeslandes Berlin

In Berlin können drei unterschiedliche Fischereischeine erworben werden. Zum Einen kann der Fischereischein A für Angler oder der Fischereischein B für Berufsfischer erlangt werden und zum Anderen steht Jugendlichen ab zwölf Jahren der Jugendfischereischein zur Verfügung.

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Für wen eignet sich welcher Schein?

Der Fischereischein A ist für Angler gedacht, welche ihr Hobby verfolgen wollen. Der Fischereischein B ist ausschließlich für Berufsfischer ausgelegt.

Vom Bundesland Berlin wird daher eine Fischereiausbildung oder ein fischereiwissenschaftliches Studium vorausgesetzt. Für Jugendliche von zwölf bis 18 Jahre eignet sich der Jugendfischereischein.

Wer kann den Berliner Fischereischein erlangen?

Den Berliner Fischereischein können ausschließlich Bürger dieses Bundeslandes erhalten. Dies ist üblich, da sich die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Der Ablauf

Das Absolvieren der Fischerprüfung ist nicht der erste Schritt, um einen Fischereischein zu erlangen.

Die Vorbereitung auf die Fischerprüfung

Um sich auf den Erwerb eines Fischereischeins vorzubereiten, sollte ein Vorbereitungskurs absolviert werden. Dieser muss in Berlin in Präsenz stattfinden und 30 Theoriestunden umfassen, um für die Fischerprüfung zugelassen zu werden.

Das Bundesland Berlin akzeptiert allerdings auch Fischerprüfungen aus anderen Bundesländern wie Brandenburg. Dort können zur Vorbereitung auch Online-Kurse wahrgenommen werden.

Diese sind mit circa 140 Euro meist teurer als ein Präsenzkurs, welcher ungefähr 90 Euro kostet. Die genauen Informationen über die Preise können bei den fischereilichen Landesverbänden erfragt werden.

Die Fischereiprüfung

Nach dem Vorbereitungskurs erfolgt die Anmeldung zur Fischerprüfung. Um für diese zugelassen zu werden, muss das Absolvieren des Vorbereitungskurses nachgewiesen werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Prüfung circa 25 Euro kostet.

Der Ablauf der Prüfung

Bei der Fischereiprüfung wird dir ein Bogen mit 60 Fragen vorgelegt. Für die Beantwortung dieser steht dem Prüfling ein Zeitraum von einer Stunde zur Verfügung. Der Fragenkatalog umfasst jedoch insgesamt 600 Fragen, weshalb eine gründliche Vorbereitung notwendig ist.

Um die Prüfung zu bestehen müssen mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden. Außerdem muss mindestens die Hälfte, also sechs Fragen aus jedem Themenbereich richtig sein.

Die Themengebiete

Die Prüfung umfasst fünf Gebiete aus welchen jeweils zwölf Fragen gestellt werden. Die Themenbereiche sind die Fischkunde, die Pflege der Fischgewässer, der Gebrauch von Fanggeräten, die Behandlung der gefangenen Fische und die geltenden Rechtsvorschriften.

Erlangen des Fischereischeins

Nach der Bestandenen Fischereiprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Dieses muss beim Fischereiamt vorgelegt werden. Zudem benötigt das Amt ein aktuelles Passbild sowie einen Personalausweis. Anschließend wird der Fischereischein A übergeben. In Berlin ist das Fischereiamt Charlottenfelde zuständig.

Bei Ausstellung des Scheins wird eine Gebühr erhoben. Diese liegt zwischen 18 bis 27 Euro, je nach Gültigkeitsdauer des Fischereischeins. Für den Jugendfischereischein wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben.

Die Gültigkeit des Scheins

Ein Fischereischein A kann sowohl ein Jahr als auch fünf Jahre gelten. Der Schein für Berufsfischer gilt immer fünf Jahre. Der Jugendfischereischein gilt ein Jahr. Die Gültigkeit kann beim Fischereiamt verlängert werden.

Die Zahlung der Fischereiabgabe

Es wird eine Jahresabgabe erhoben, welche jährlich bei Besitz des Angelscheins gezahlt werden muss. Diese liegt bei 21 Euro bei Besitz des Fischereischeins A und bei 135 Euro für den Fischereischein B. Die Abgabe für den Jugendfischereischein beträgt vier Euro jährlich.

Was ist nach dem Erwerb des Fischereischeins zu beachten?

Der Erwerb des Scheins ermächtigt den Angler nicht in jedem Gewässer zu fischen. Für die Gewässer, welche befischt werden sollen, muss eine Erlaubniskarte vom Pächter des Gewässers erlangt werden.

Diese kostet je nach Freigabezeitraum zusätzlich einen bestimmten Betrag. Die Preise unterschieden sich von Gewässer zu Gewässer, weshalb diese nicht pauschalisiert werden können.

Das Fazit

Die einzelnen Fischereischeine unterscheiden sich teilweise stark in Preis und Anforderungen, die Schritte zum Erwerb gleichen sich jedoch. Daher erfolgt der Erwerb eines Fischereischeins immer in folgenden Schritten.

Zuerst wird ein Vorbereitungskurs absolviert, anschließend die Fischereiprüfung abgelegt und daraufhin kann der Fischereischein ausgestellt werden.

Beachtet werden sollte stets die Gültigkeit, die Zahlung der Jahresabgabe und bei Befischung eines Gewässers, der Erwerb der Erlaubniskarte. Bei Berücksichtigung dieser Punkte kann vorschriftsmäßig geangelt werden.

Wichtige Weblinks zum Angelschein in Berlin

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