Angelschein / Fischereischein in Niedersachsen

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern der Welt ist es in Deutschland nicht erlaubt, ohne eine offizielle (behördliche) Erlaubnis angeln zu gehen. Diese Erlaubnis wird hierzulande auch “Angelschein” oder “Fischereischein” genannt.

Angelschein / Fischereischein in Niedersachsen
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Die Voraussetzungen für diesen Schein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sodass der Weg zum Fischereischein in erster Linie von dem Ort abhängt, an dem man den Schein machen möchte.

Vor allem das Land Niedersachsen zählt mit seinen vielen geeigneten Flüssen und Seen zu den vielversprechendsten Bundesländern, wenn es ums Fischen geht. Insofern lohnt sich der Angelschein in Niedersachsen für Interessenten ganz besonders.

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Voraussetzungen zum Angelschein in Niedersachsen

In Niedersachsen kann man die Prüfung für einen Angelschein (die Fischereiprüfung) erst ab dem 12. Lebensjahr ablegen, wobei man den Schein selbst erst ab einem Alter von 14 Jahren nach bestandener Prüfung ausgehändigt bekommt.

Vorher ist das Angeln in Niedersachsen nur dann erlaubt, wenn ein Erwachsener mit eigenem Angelschein dabei ist.

Des Weiteren muss ein Nachweis über das theoretische Wissen der Fischerei vorgelegt werden – und dieser Nachweis wird durch ein erfolgreiches Absolvieren der Fischereiprüfung erbracht.

Vorbereitungskurs

Um für die Fischereiprüfung zugelassen zu werden, muss man einen Nachweis über die Teilnahme von entsprechenden Vorbereitungskursen (entweder online oder vor Ort) erbringen können.

Innerhalb eines solchen Kurses werden den Teilnehmern die folgenden Themenschwerpunkte nähergebracht:

  • Allgemeine u. spezielle Fischkunde
  • Fischfang u. Gerätekunde
  • Fischereirecht
  • Gewässerkunde
  • Tier-, Natur- und Umweltschutz
  • Praktische Übungen

Der Ablauf der Prüfung

Fischereischein / Angelschein
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Das Land Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, in denen sowohl eine theoretische, als auch eine praktische Prüfung zum Erwerb des Angelscheins absolviert werden muss.

Was die Gesamtdauer beider Prüfungen angeht, so sollte man als Teilnehmer dafür rund 3 bis 4 Stunden einplanen, zumal die Wartezeit zwischen den beiden Prüfungen noch berücksichtigt werden muss.

Zur Prüfung sollte man sowohl den eigenen Personalausweis, als auch einen Kugelschreiber mitbringen.

Der theoretische Teil

Zuerst muss in Niedersachsen der Theorie-Teil der Fischereiprüfung bewältigt werden, der im Multiple-Choice-Verfahren abläuft. Die Prüfung besteht insgesamt aus 60 Fragen, von denen mindestens 45 richtig beantwortet werden müssen.

Der Katalog, aus denen die unterschiedlichen Fragestellungen entnommen werden, umfasst insgesamt 360 Fragen, die allesamt in den Vorbereitungskursen ausgiebig auf unterschiedlichste Weise behandelt werden.

Bei der Prüfung beziehen sich die 60 Fragen auf die folgenden sechs Themenschwerpunkte:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde mit Fischbildern
  • Fischereirecht
  • Umwelt-, Natur- und Tierschutz
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde und Fischfang

Den Prüflingen stehen bei dem Theorie-Teil maximal 60 Minuten zur Verfügung. Die Auswertung der Ergebnisse findet direkt nach dem Ablauf der Prüfungszeit statt, sodass man schon kurze Zeit nach dem Ablegen der Fischereiprüfung das Ergebnis hat.

Der praktische Teil

Im Praxis-Teil der Fischereiprüfung in Niedersachsen geht es allen voran um die Fischerkennung, sowie um das waidgerechte Töten von Fischen.

Bei Letzterem muss man als Prüfungsteilnehmer an einer Fischattrappe demonstrieren (bzw. andeuten), wie der jeweilige Fisch ordnungsgemäß betäubt und getötet wird.

Der Teil der Fischerkennung gilt als bestanden, sobald drei von fünf Fischen korrekt erkannt wurden. Der Bilderkatalog, aus dem diese fünf Fische zufällig ausgewählt werden, umfasst insgesamt 54 unterschiedliche Bilder.

Es kann auch vorkommen, dass der Prüfer noch weitere Erkennungsmerkmale zu den jeweiligen Fischen wissen will, weshalb es definitiv lohnenswert ist, sich die einzelnen Merkmale der 54 Fische so gut wie möglich einzuprägen.

Den Schein beantragen

Sobald man das Zeugnis der Fischereiprüfung in den Händen hält, kann man den niedersächsischen Angelschein beantragen, der ein Leben lang gültig ist.

Zudem werden noch bei der Antragstellung 35 Euro fällig. Der Schein selbst wird von der jeweiligen Ortschaft (bzw. dem zuständigen Stadtamt) ausgestellt, wo er nur wenige Tage nach der Beantragung abgeholt werden kann.

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Wichtige Weblinks zum Angelschein in Niedersachsen

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