Chlor
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Braucht eine Osmoseanlage einen Aktivkohlefilter als Schutz vor Chlor?

Oft wird empfohlen einen Aktivkohlefilter vor der Osmoseanlage einzusetzen, um die Membranen zu schützen.

Hersteller, die Polysulfon-Membranen verwenden, geben einen Grenzwert von 0,1 mg/l Chlor an, bei dem die Membran keinen Schaden erleidet. Andernfalls muss ein Aktivkohlefilter davorgeschaltet werden.
Gemeint ist dabei das gasförmige Chlor, das sich in Wasser relativ gut löst und deshalb auch in geringen Konzentrationen schon riecht.
Dieses Chlor schadet der Membran. Wenn das Leitungswasser gechlort wird, muss unbedingt ein Aktivkohlefilter vorgeschaltet werden. Danach kann das Wasser durch die Osmoseanlage laufen. Die Aktivkohle wandelt Chlor in Chlorid um. Chlorid ist ein Ion (Cl-) und ein Bestandteil des Kochsalzens (NaCl) und für die Membran harmlos. Es wird von der Membran genauso zurückgehalten (zu ca. 95 %) wie alle anderen Ionen.

Teilweise wird von Herstellern davor gewarnt, dass sich in einem solchen System mit vorgeschalteter Aktivkohle die Aktivkohle durch das Chlor erschöpft und die Membranen dann doch zerstört werden. Als Abhilfe werden chlorunempfindliche Membranen empfohlen. Ein Aktivkohlefilter soll dann hinter die Membran geschaltet werden, um Verunreinigungen zu entfernen, die durch die Membran gelangen.

Allerdings erschöpft sich Aktivkohle nicht durch Chlor. Die Aktivkohle katalysiert die Reaktion von Chlor mit Wasser zu Salzsäure HCl und Sauerstoff. Chlor wird also durch die Kohle in unschädliches Chlorid umgewandelt. Wie jeder Katalysator wird die Kohle dabei nicht verbraucht. Chlor wird nicht absorbiert. Aber nur Stoffe, die absorbiert werden, können die Aktivkohle erschöpfen. Die katalytische Wirkung der Kohle gegenüber Chlor wird auch durch die Absorbtion anderer Stoffe nicht merklich beeinträchtigt.

Aktivkohle setzt sich trotz Vor- bzw. Feinfilter aber durch andere Stoffe als Chlor langsam zu und muss deshalb je nach Wasserdurchsatz nach 1 - 2 Jahren ausgetauscht werden.

  • Der Aktivkohlefilter muss in jedem Fall von Zeit zu Zeit gewechselt werden.
  • Bei vorgeschaltetem Aktivkohlefiler und Chlor im Leitungswasser reagiert das Chlor vor der Membran zu Salzsäure und Sauerstoff und die resultierenden Ionen werden von der Membran weitestgehend zurückgehalten. Chlorid gelangt entsprechend der Rückhalterate der Membran für Chlorid nur zu ca. 10 % durch die Membran. Die HCL-Ionen liegen als H+ und Cl- vor. Das Cl- wird zu 90 bis 95 % von der Membran zurückgehalten.
  • Bei nachgeschaltetem Aktivkohlefilter und Chlor im Leitungswasser kommt das Chlor durch die Membran und reagiert erst danach an der Aktivkohle zu Salzsäure und Sauerstoff.

Theoretisch hängt der pH-Wert also von der Menge Chlor im Leitungswasser ab. Weil der pH-Wert von Osmosewasser stark schwankt, ist diese Abhängigkeit in der Praxis nicht messbar. Der Effekt wird von Messfehlern überlagert. Außerdem ist Leitungswasser in Deutschland nur in seltenen Fällen merklich gechlort.

Es sollten überhaupt keine Stoffe durch die Membran gelangen, die durch Aktivkohle hinter der Osmoseanlage gebunden werden. Pestizide, Medikamentenrückstände usw. bestehen aus so großen Molekülen, dass sie von der Membran zurückgehalten werden. Aktivkohle hinter der Membran macht also wenig Sinn.

Die meisten Membranen sind mittlerweile außerdem relativ resistent gegen Chlor. Früher waren die Membranen zum Teil resistent gegen Bakterien und empfindlich gegen Chlor. Mittlerweile werden aber bessere Materialien verwendet. Hinzu kommt, dass in Deutschland das Trinkwasser kaum noch gechlort wird.

Ein Aktivkohlefilter ist deshalb nicht unbedingt notwendig. Ein Feinfilter ist unbedingt notwendig. Zur Sicherheit kann bei den örtlichen Wasserwerken erfragt werden, ob das Wasser gechlort wird.

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