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Versicherung gegen Folgen von Aquarienschäden
Hallo,
ich galube, das lief hier schon öfters, aber ich habe jetzt nichts gefunden, falls auf einer FAQ/HP schon alles Zusammengefasst ist, bitte ich um den Link.
Nun das Problem: In 1,5 Monaten ziehe ich um. Dann wohne ich über einem Ladengeschäft und der Boden ist aus Holz (älteres Haus). Ich habe 6 Aquarien (1 x 325 l, 1 x 100 l, 4 x 60 l) und will mich gegen folgende Sachen absichern: 1) Folgeschäden in meiner Wohnung, z.B. kaputter Teppich, ist aber nicht so wichtig. 2) Folgeschäden am Haus (Also Mauerwerk, Putz, Decke usw.) 3) Folgeschäden in dem Geschäft unter mir.
Ich schreibe bewußt Folgeschäden, denn ich kann mir vorstellen, daß einiges passieren kann, wenn mal eben so 325 Liter Wasser auslaufen. Sollte das Geschäft unter mir Wasserschäden bekommen, und die Ware geht kaputt, kann bestimmt schnell ein Schaden von DM 100.000,- entstehen. Und wenn ich z.B. Am Wochende weg bin, kann es sogar sein, daß das Wasser drei Tage steht, bis es jemand merkt.
Jetzt möchte ich mir nur keine Hausratversicherung zulegen, da der Rest meines Hab- und Guts (fast) nichts Wert ist und ich auch nicht gerade viel Geld übrig habe. Oder gibt es billige Hausratsversicherungen?
Kennt jemand eine Versicherung oder einen Tarif, der mein Problem löst. Schäden am Aquarium muß sie nicht abdecken, nur was duch das Wasser oder deren Folgen (z.B. Kurzschluß) in dem Haus passiert.
Als Preis stelle ich mir nicht viel mehr als DM 100,- pro Jahr vor.
Danke und Tschüß, Arnulf
In meiner Hausratversicherung sind auch meine Becken enthalten wenn sie ein uebliches Maß nicht uebertreten.Als uebliches Maß gelten IMO bis 400l.
Wenn es mehr um den Schaden bei anderen geht dann muesste eigentlich Deine Haftpflichversicherung greifen. Das Wort Pflicht ist nicht umsonst drin enthalten :-)
Deinen eigenen Schaden trägst Du dann allerdings selber.
mfg Daniel
Hallo Arnulf,
um ne Hausratversicherung wirst Du wohl nicht rumkommen. Die werden im allgemeinen nach qm-Wohnung berechnet und dann die Risikofaktoren wie ein Aquarium hinzugezaehlt. Frag doch einfach bei verschiedenen Versicherungen nach und vergleiche das Preis-Leistungsverhaeltnis. Die Versicherungen geben im allgemeinen ausgiebig Auskunft, weil sie ja einen Kunden wittern.
gruss Regina
Einspruch. Eine Hausratsversicherung deckt den Eigenschaden an Möbel, Teppich etc. ab. Sie deckt keine Schäden an Fremdeigentum ab. Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen. Wenn man eine billige Versicherung sucht, würde ich eine Direktversicherung versuchen. Die sind meistens billiger, da sie keinen Haufen von Agenten bezahlen müssen. Nachteil ist die etwas schwierigere Abwicklung im Schdensfall, aber wem läuft schon alle Jahre das Becken aus :-))))?
Gruß Sven
Hallo Arnulf,
Zajac bietet eine spezielle Aquarienversicherung an, Glasschäden, Wasserschäden, Tiere und Pflanzen. Habe dies im Katalog gesehen, weiß jedoch nichts genaueres. Informationen bekommst du anscheinend unter Tel.:0203-450450.
Ciao Ute
Hallo Sven,
habe selber kürzlich einen solchen Schaden gehabt :-(( Solltest du keine Aquarienzsatzversicherung innerhalb der Hausrat haben, wird dein eigener Schaden komplett an dir haften bleiben. Deine Haftpflicht wird Schäden an anderen (also Mietwohnung etc) decken. Durch den Aquarien Einschluß in der Hasrat wird dein Aquarium so gehandhabt, als wäre das Aquarienwasser Leitungswasser. Dies hat zur Folge das Schäden die durch Wasser verursacht werden abgedeckt sind. Und jetzt kommts: Schäden die durch fehlendes Wasser entstehen sind nicht getragen! Im Klartext: Deine trocken gelaufenen Pumpen oder dein geplatzter Heizstab etc. sind nicht versichert!Außerdem beinhaltet diese Verisicherung keine Lebensversicherung für deine Tiere (dein Problem). Weiterhin:Dein Aquarium ist nicht mit in Glasbruch oder Hausrat. Dafür gibts eine Aquarien Glasbruch Zusatzversicherung!Solltest du Haus oder Wohnungsbesitzer sein mußt du dringenst drauf achten, das in deiner Gebäudeversicherung Aquarien mitversichert sind. Ansonsten bleibst du auf Schäden am Fußboden und Gebäuden sitzen. Das ist mir mit meinem Parkett passiert. Hierbei gilt: Nur Böden die auf "bewohnbarem Fußboden" (also ein Läufer auf Parkett oder sonstigemFußboden) wird dir ersetzt. Als Eigentümer werden alle Böden die auf Estrich oder Beton liegen zum Gebäude gerechnet und sind damit nicht über deine Hausrat Versicherung mitversichert (auch nicht wenn du eine Aquarien Zusatzversicherung in der Hausrat hast)! Als Mieter sieht das anders aus, da werden nicht fest verlegte Böden (also nicht verklebt!) zur Hausrat Versicherung mitgezählt. Puh das war jetzt lang ;-) Günstig sind oftmals Versicherungen über eine Aquarienverein. In einer der letzten Datz habe ich gesehen das über den Deutschen Ring (naja) auch Tiere versichert werden können. Eine Ausführliche Erklärung über Aquarienversicherungen findet ihr über meine Linkseite unter www.abtauchen.de zu Rückfragen auch direkt mailen an:
ClausMuehr/at-nospam/gmx.de http://www.abtauchen.de
Bis dann Claus
Hai Arnulf...
> Jetzt möchte ich mir nur keine Hausratversicherung zulegen, da der
> Rest meines Hab- und Guts (fast) nichts Wert ist und ich auch nicht
> gerade viel Geld übrig habe. Oder gibt es billige
> Hausratsversicherungen?
Da sind Aquarien bei den meisten Versicherungen nicht beinhaltet. Gibt nur wenige Ausnahmen. Die _zusaetzliche_Erweiterung dieser Versicherung kostet dann etwa den unten genannten Betrag.
> Kennt jemand eine Versicherung oder einen Tarif, der mein Problem
> löst. Schäden am Aquarium muß sie nicht abdecken, nur was duch das
> Wasser oder deren Folgen (z.B. Kurzschluß) in dem Haus passiert.
> Als Preis stelle ich mir nicht viel mehr als DM 100,- pro Jahr vor.
Gehe in einen Verein der dem VDA angeschlossen ist. Mit ca. 60 DM Beitrag (nach Verein verschieden) und 30 Glasversicherung kommst du im Betrag hin und hast auch noch das Becken versichert.
M.V.
Hallo,
trete doch einfach in einen Aquarienverein ein der dem VDA http://www.vda-online.de angegliedert ist.Haftpflichtschäden sind automatisch mitversichert. Eigenschäden durch Glasbruch werden durch einen kleinen Beitrag mitversichert. Ein Verein oder der Verband in Deiner Nähe informiert Dich gern unverbindlich. In Berlin können wir Dich auch direkt informieren Aquarienfreunde-tegel/at-nospam/gmx.de oder http://t-online.de/home/swbarsch/
Gruß Uwe
Zahlt die Haftpflicht bei schaäden Durch das Aquarium?
Hallo,
habe eine ganz normale Haftpflichtversicherrung. Jetzt hab ich mir vor nicht allzu langer zeit ein Aquarium zugelegt. Zahlt die Versicherrung wenn z.b. Wasserschaden auftritt?
Danke Klaus
Hi Klaus!
Schau doch mal in die Klauseln (Kleingedrucktes). Bei meiner Hausratversicherung, verbunden mit Haftpflicht, ist ein derartiger Schaden mit drin.
Viele Grüße von Frank!
Hallo Frank und Klaus,
Hast Du bei Abschluß der Haftpflicht auf diese Klausel bestanden, oder eine Versicherung gesucht, wo dies mit drinnen ist? Bei meiner war es von vorneherein nicht drinnen. Es ist aber einfach möglich, vor Abschlußeiner Haftpflicht diese Bedingung mit aufnehmen zu lassen, UND: ohne Aufpreis!
Grüße Margit
Hallo!
Leider zahlt die normale Versicherung nicht, Du bräuchtest eine Zusatzversicherung. Die Haftpflichtversicherung würde ja im übrigen nur die Schäden bezahlen, die das Becken bei anderen anrichtet. Bei einem normalen Anfängerbecken (100-200L) wird sich der Schaden dann wohl eher in den eigenen vier Wänden ergeben und dafür braucht man meines Wissens nach eine Zusatzversicherung bei der Hausratversicherung.
Alles nur mit Vorbehalt, bin kein Experte für Versicherungen.
Allerdings muß man sich denke ich auch keine allzu großen Sorgen machen, wirklich große teure Wasserschäden sind wohl eher die Ausnahme.
Gruß Janna
> Bei einem
> normalen Anfängerbecken (100-200L) wird sich der Schaden dann wohl eher
> in den eigenen vier Wänden ergeben
Also, bei der Größe ist es schon relativ wahrscheinlich, dass der Nachbar von unten auch was davon hat...
> Allerdings muß man sich denke ich auch keine allzu großen Sorgen machen,
> wirklich große teure Wasserschäden sind wohl eher die Ausnahme.
Man stirbt auch recht selten, trotzdem kenne ich viele, die eine Lebensversichetrung haben ;-) Ich fühle mich nach der geringfügigen Aufstockung (Aufnahme des AQ-Wasserschadens in die Hausrat) deutlich besser. Allein schon wenn ich an meinen Parkettboden denke, den ich bei einem Wasserschaden komplett abschreiben könnte (schwimmend verlegt in der ganzen Wohnung, da verteilt sich das Wasser nett und man hat lange davon).
Gruß, Jörg
Hallo Jörg,
das kann ich voll und ganz bestätigen. Von ca. 250 Liter ausgelaufenen Wasser hab' ich knapp 20 Liter wieder aufgenommen... Der Rest befand sich im und unter dem Laminat... Zum Glück war alles versichert.
Klaus
Also, lieber die Versicherung upgraden als später dumm aus der Wäsche schauen.
Viele Grüße, Sven
Hallo Klaus,
also die Haftpflicht schon mal sowieso nicht. Die würde höchstens zahlen, wenn Du bei 'nem Kumpel bist und dessen AQ zerstörst, also nur für Schäden, die Du jemand anderem zufügst.
Solltest Du die Hausrat meinen (sollte man haben), ist die Antwort auf Deine Frage ein klares "jein". Habe mir selbst vor einem dreiviertel Jahr ein Becken geholt und bei meiner Versicherung nachgehört, was Sache ist. Weil das von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein kann (je nach dem, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gerade angesagt war), musste selbst mein Versicherungsmensch nachschauen. Bei mir war's nicht drin, sondern lediglich eine Glasversicherung, die bestenfalls das defekte Becken ersetzt hätte. Durch die Aufnahme des Wasserschadens vom AQ in den Vertrag kostet das jetzt aber nur unwesentlich mehr.
Also unbedingt nachhören und ggfls. aufstocken, denn so ein Wasserschaden kann teuer werden...
Gruß, Jörg
Hallo Klaus,
wenn der Schaden durch das Wasser in der darunterliegenden Wohnung entsteht, zahlt Deine Haftpflichtversicherung.Solltest Du in einer Mietwohnung wohnen und z. Bsp. das Parkett sich durch den Schaden verziehen, dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung.
Schäden die an Deinem Mobilar entstehen, sind durch die Hausratsversicherung abgedeckt, wenn das Aquarium der Hausratversicherung gemeldet ist.
Die Folgen dieser Meldung sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Bei manchen sind Aquarien bis zu einer bestimmten Größe beitragsfrei mitversichert, bei anderen ist das Aquarium von der Meldung bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert oder die Versicherung will gleich einen Risikozuschlag haben.
Das Beste, Du schaust mal auf Deine Versicherungspolice und rufst die dort angegebene Telefonnummer an, dann bekommst Du die genaue Auskunft für Deine Versicherung vom Innendienst.
Schadensfreie Grüße Peter
Hallo Peter,
>...Solltest Du in einer
> Mietwohnung wohnen und z. Bsp. das Parkett sich durch den Schaden
> verziehen, dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung.
sollte man denken... Ist aber nicht so. Wenn Du beim Rasenmähen in Deiner Mietwohnung 'ne Scheibe zerdepperst (Als Beispiel) zahlt das auch nicht Deine Haftpflicht sondern nur Deine zusätzlich abgeschlossene Glasversicherung... War mir auch neu - ist aber so. (Ich dachte ja auch ist nicht mein Glas - also> Haftpflicht bzw.ist nicht mein Laminat also> Haftpflicht. Da lag ich aber falsch...)
Gruß, Sven
Hallo Sven,
es kommt darauf an, warum Du den rasen gemäht hast. War es im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsauftrag oder Dein eigener Rasen.
Außerdem hast Du aktiv bei der Zerstörung der Scheibe mitgewirkt und die nötige Sorgfalt nicht eingehalten.
Beim Glasbruch Aquarium gehe ich mal davon aus, das es auch auf einem entsprechend stabilen Untergestell gestanden hat und Du keinen Einfluß auf die Zerstörung hattest. In dem Fall hast Du einem Anderen (Deinem Vermieter) einen Schaden zugefügt und bist nach § 823 BGB haftbar. Zur Regulierung dieser Haftung hat man eine Haftpflichtversicherung.
Das gleiche gilt auch bei auslaufenden Wasser aus der Waschmaschine, wobei die wohl selten auf einem Parkettboden steht :-). Holzfußboden in einem Altbau wäre aber denkbar.
Grüße Peter
Hi Peter,
Nun, ich bin jetzt nicht vom Glasbruch sondern vom abgezogenen Schlauch am Filter ausgegangen. Der Schaden ist aber eigentlich der selbe. Natürlich bist Du Haftbar, aber die Haftpflichtversicherung dürfte den Schaden an Mietsachen nicht decken (nach meinen Informationen). Das der Schaden dann "aus eigener Tasche" bezahlt werden muß, liegt auf der Hand... (leider)(Gilt dann genau so beim Rasenmähen und der Scheibe...)
> Das gleiche gilt auch bei auslaufenden Wasser aus der Waschmaschine, wobei
> die wohl selten auf einem Parkettboden steht :-). Holzfußboden in einem
> Altbau wäre aber denkbar.
Du setzt hier aber Leitungswasser mit Aquarienwasser gleich. Ist leider Versicherungstechnisch was verschiedenes...
Das alles aber nur unter Vorbehalt und laut Angaben meines Versicherungsmenschen (Onkel meiner Frau, hoffe da kann man vertrauen ;-))
Ich denke die Haftpflicht wird einem schön was Husten wenn man den Bodenbelag im eigenen Wohnzimmer (auch wenn er dem Vermieter gehört) absetzen möchte.
Tschau, Sven
> Du setzt hier aber Leitungswasser mit Aquarienwasser gleich. Ist leider
> Versicherungstechnisch was verschiedenes...
Hallo Sven,
dies kann bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften duraus möglich sein. Versicherungsbedingungen lesen.
DBV-Winterthur Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 96 Deckungserweiterung (HS 002) Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten "Abweichend von §8 Nr.1 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Aquarien und/oder aus Wasserbetten bestimmungswidrig ausgetreten ist."
Deshalb der Rat in meinem ersten Beitrag bei der Versicherungsgesellschaft anrufen.
Grüße Peter
> Du setzt hier aber Leitungswasser mit Aquarienwasser gleich. Ist leider
> Versicherungstechnisch was verschiedenes...
die Nomenklatur geht da wirklich auseinander... ich hab mal ne Klausel gesehen, wo zwischen Brauch- und Abwasser (iirc) unterschieden wurde. Dabei ist Brauchwasser (oder war's Nutzwasser?) das Wasser, das man noch benutzen will (egal, ob's noch in der Leitung steht oder schon in Waschmaschine/Spülmaschine/Badewanne/AQ ist), während Abwasser das ist, was das Abwasserrohr schon betreten hat. Brauchwasser kann versichert sein, Abwasser eher nicht. Ich wollte, ich wüsste, wo meine Unterlagen abgeblieben sind... bei mir sind zumindest Brauchwasserschäden incl AQ-Wasser ohne Literbegrenzung von Haus aus in meiner Hausrat mitversichert.
Hai Peter...
Deine Angaben stimmen nach praktischen Erfahrungen mit Versicherungen nicht (ganz).
> Beim Glasbruch Aquarium gehe ich mal davon aus, das es auch auf einem
> entsprechend stabilen Untergestell gestanden hat und Du keinen Einfluß auf
> die Zerstörung hattest. In dem Fall hast Du einem Anderen (Deinem
> Vermieter) einen Schaden zugefügt und bist nach § 823 BGB haftbar. Zur
> Regulierung dieser Haftung hat man eine Haftpflichtversicherung.
Viele Versicherungen schliessen im Kleingedruckten Aquarien extra aus. Selbst wenn sie ueberhaupt nicht erwaehnt sind finden sie meist "Regeln" nach denen sie nicht zahlen muessen. Alles echte Erfahrungen im Verein in ueber 30 Jahren Aquaristik.
> Das gleiche gilt auch bei auslaufenden Wasser aus der Waschmaschine, wobei
> die wohl selten auf einem Parkettboden steht :-). Holzfußboden in einem
> Altbau wäre aber denkbar.
Du setzt Aquarien- und Leitungswasser gleich. Versicherungen nicht !!! Such mal z.B. bei http://www.groups.google.com, nur drta, mit den Stichworten "Definition Abwasser und Diana Roesch". Der ganze Faden ging um das selbe Thema.
M.V.
> Viele Versicherungen schliessen im Kleingedruckten Aquarien
> extra aus. Selbst wenn sie ueberhaupt nicht erwaehnt sind
> finden sie meist "Regeln" nach denen sie nicht zahlen
> muessen.
Hallo Manfred,
Aber nicht Alle.
> Du setzt Aquarien- und Leitungswasser gleich. Versicherungen
> nicht !!!
DBV-Winterthur Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 96 Deckungserweiterung (HS 002) Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten "Abweichend von §8 Nr.1 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Aquarien und/oder aus Wasserbetten bestimmungswidrig ausgetreten ist."
Deshalb der Rat in meinem ersten Beitrag bei der Versicherungsgesellschaft anrufen.
Grüße Peter
Hai Peter...
> Deckungserweiterung (HS 002)
Warum muessen die die Deckung erweitern. Weil Wasserbetten und Aquarien sonst nicht drin waeren.
> Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten
> "Abweichend von §8 Nr.1 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus
> Aquarien und/oder aus Wasserbetten bestimmungswidrig ausgetreten ist."
Allein dieser Absatz sagt schon, dass in den VHB (? Versicherung Haftungs Bedingungen ?) solche Wasserquellen nicht drin sind. Also kann man davon ausgehen, dass die weiter oben genannten Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht) erstmal _nicht zahlen_! Manche Versicherungen haben auf die verstaerkte Haustierhaltung schon reagiert und versichern bis zur einer (unterschiedlichen) Groesse automatisch mit oder wollen teils kraeftige Aufpreise.
> Deshalb der Rat in meinem ersten Beitrag bei der Versicherungsgesellschaft
> anrufen.
Das raten wir schon seit Jahren jeden der hier danach fragt.
Link
M.V.
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